Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa gültig für PENSION & CAFÉ ROSALIE
1. Der Gastaufnehmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitggründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
Bei Stornierungen innerhalb von:
• zwei Wochen vor Ankunft, behalten wir uns vor, Ausfallkosten von 30% des Übernachtungspreises zu berechnen,
• eine Woche vor Ankunft behalten wir uns vor, Ausfallkosten von 60% des Übernachtungspreises zu berechnen,
• drei Tage vor Ankunft behalten wir uns vor, Ausfallkosten von 80% des Übernachtungspreises zu berechnen,
falls wir das Zimmer/Appartement nicht weitervermieten können.
5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Appartements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betragt zu bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
8. Kurbeitrag in Wiesbaden
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist ein staatlich anerkanntes Heilbad und erhebt zur Deckung des Aufwandes einen Kurbeitrag.
Zur teilweisen Deckung des Aufwandes erhebt Wiesbaden für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ganzjährig einen Kurbeitrag.
Die Inhaber der Kurkarte erhalten zahlreiche Vorteile bei folgenden Partnern: THermine, Nerobergbahn, Frankfurter Personenschiffahrt Primus Linie, Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG, Schloss Freudenberg, Erfahrungsfeld der Sinne, Museum Wiesbaden, Hessisches Staatstheater Wiesbaden, Kurhaus Wiesbaden, movelo Rhein-Main, Bootsverleih Kurparkweiher Wiesbaden, Kaiser-Friedrich-Therme, Thermalbad Aukammtal, Opelbad auf dem Neroberg und der Wiesbaden Tourist-Information.